Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum Schulbesuch ist eine abgeschlossene Pflichtschulausbildung und eine entsprechende Begabung und Eignung. Die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden nach dem Ergebnis eines Eignungsgesprächs mit den Interessent_innen und dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung vergeben.

Erstes Schuljahr (Orientierungsjahr):

Das Orientierungsjahr (2 Semester/je 24 Wochenstunden) bietet eine Einführung in das Studium der Freien Kunst und Einblick in die angebotenen Werkstätten. Diese Studieneingangsphase ist international vergleichbar mit dem Vorkurs (oder Propädeutikum) zu gestalterischen Berufen wie er in der Schweiz und in Deutschland angeboten wird und ist in Österreich der einzige systematische und breit angelegte, offene Zugang zu Berufen im Feld Kunst und Kultur.

Im 1. Semester erhält der/die Studierende durch turnusmäßig zu besuchende Workshops Einblick in die angebotenen Werkstätten, erarbeitet sich theoretische und praktische Grundlagen und erweitert sein/ihr Wissen und Reflexionsvermögen in allgemeinen kunst- und kulturrelevanten Belangen (Kunst- und Kulturgeschichte). Die Einführungsworkshops werden in folgenden Werkstätten angeboten: Animation und Experimentalfilm, Bildhauerei, Comic, Design und Raum, Druckgraphik, Grafik Design, Keramik, Malerei & Prozess. Das vielfältige Angebot dient der individuellen Festlegung eines weiteren Studienverlaufes und der Wahl eines Studienschwerpunktes, der im 2. Semester in der Praxis der Werkstätten erprobt wird.

Im Sommersemester wählen die Studierenden aus dem Angebot zwei Werkstätten aus, mit denen sie sich vertiefend beschäftigen. Diese grundlegende Orientierung soll helfen, die persönliche Eignung für ein Kunststudium im gewählten Fachbereich einzuschätzen und den Kontakt zwischen den einzelnen Werkstätten zu intensivieren.
Am Ende des 2. Semesters kann der/die  Schüler_in die kommissionelle Abschlussprüfung des Orientierungsjahrs ablegen, wenn er/sie die Voraussetzung laut Prüfungsordnung erfüllt und ist im Erfolgsfall zum Übertritt in das zweite Schuljahr berechtigt.

Diese Abschluss- oder Übertrittsprüfung besteht aus der persönlichen Vorlage von Arbeitsproben, die im Lauf der zwei Semester entstanden sind. Die Auswahl der Arbeiten soll einen Überblick der künstlerischen und reflexiven Auseinandersetzung vermitteln. Die Wahl der Präsentation ist frei.

Zweites und drittes Schuljahr (Vertiefung):

Die Vertiefung (4 Semester/je 24 Wochenstunden) bietet eine eingehende Auseinandersetzung mit den gewählten Studienschwerpunkten. Die Schüler und Schülerinnen wählen aus dem Angebot eine Werkstätte als zentrales künstlerisches Fach und eine zweite Werkstätte, die eine sinnvolle inhaltliche und/oder technische Ergänzung zur ersten darstellt. Dadurch wird interdisziplinäres Denken gefördert und transmediales Agieren in künftigen Arbeitsfeldern unterstützt.

Ergänzt wird der Werkstättenunterricht durch künstlerische, theoretische und praxisorientierte Fächer. Als ergänzendes Bildungsangebot kann die Wiener Kunstschule Vorträge, Diskussionen und Seminare mit künstlerischen, gesellschaftspolitischen und interkulturellen Schwerpunkten veranstalten.

Schulabschluss

Der Abschluss des Studiums Freie Kunst erfolgt durch eine kommissionelle Diplomprüfung im gewählten Studienschwerpunkt am Ende des 6. Semesters. Die kommissionelle Abschlussprüfung besteht aus:

  • der praktisch-künstlerischen Projektarbeit, die der Schüler/die Schülerin selbst präsentiert (Abschlussarbeit)
  • einer schriftlichen Dokumentation darüber
  • einer mündlichen Prüfung zur Projektarbeit und zu den Inhalten der schriftlichen Dokumentation.

Das Organisationsstatut der Kunstschule Wien (mit Öffentlichkeitsrecht) *):
→ Organisationsstatut der Kunstschule Wien

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Das Öffentlichkeitsrecht wird in den ersten 3 Jahren des Bestehens einer Schule jeweils pro Schuljahr im Nachhinein vergeben. Für das Jahr 2021/22 ist das Öffentlichkeitsrecht erneut bestätigt worden.

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INFORMATIONEN BEZÜGLICH ANTRÄGE (Aufenthaltsgenehmigung, Schülervisum) BEI BEHÖRDEN:

Stellen Sie einen Antrag auf ein Schülervisum (- NICHT Studentenvisum !-),
da wir keine Universität, sondern eine Schule sind.
Weitere Informationen finden Sie auch hier (Schülerantrag):